Neu bei mir - Scheidung jetzt auch online

Frage: Oha! Ich werde im Internet geschieden?

Nicht ganz, ich nehme die Daten elektronisch auf und reiche dann den Antrag elektronisch ein.
Der Termin vor dem Familiengericht findet dann real statt, mit beiden Beteiligten und mir als Antragsteller und dem jeweils zuständigen Richter.


Frage: Ist die Online-Scheidung billiger?

Nein, letztlich handelt es sich ja um ein normales Verfahren. Das Gericht setzt die Werte fest und aus der Gebührentabelle ergeben sich dann die Gerichts- und die Anwaltsgebühren.


Frage: Ist es egal, wo ich wohne?

Ja, ich bin bundesweit tätig. Den Termin zur Scheidung nehme ich in jedem Fall persönlich mit Ihnen zusammen wahr. Fahrtkosten etc. fallen nicht zusätzlich an.


Frage: Wie läuft der Termin ab?

Der Richter stellt 2 Fragen, die die noch Verheirateten nur persönlich beantworten können. Das ist letztlich wie auf dem Standesamt, einen Vertreter kann man nicht schicken.


Frage: Welche?

1.) Wie lange leben sie (also die Ehegatten) getrennt? 1 Jahr Trennungszeit ist erforderlich.
2.) Kann die eheliche Lebensgemeinschaft wieder hergestellt werden? Nein.


Frage: Lässt sich die Trennungszeit abkürzen? Gibt es nicht auch eine sog. Härtefallscheidung?

Gibt es, aber es ist im Grunde unrealistisch hierauf zu plädieren. Akzeptiert wird allerdings die Trennung schon in der Ehewohnung wenn von beiden bestätigt.


Frage: Wie lange dauert das Verfahren?

Zumindest 3 Monate, häufig länger, weil die Rentenauskunft für den durchzuführenden Versorgungsausgleich zeitaufwendig ist.


Frage: Kann man nicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten?

Auch das ist kompliziert und zeitaufwändig - und erfordert im Gerichtstermin einen 2. Anwalt. Sind beide Beteiligte Ausländer kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs allerdings umgangen werden, indem kein diesbezüglicher Antrag gestellt wird.


Frage: Also, das klingt alles interessant, ist aber wohl nur etwas für Reiche?

Wieder falsch, für Mandanten ohne Einkommen beantrage ich Verfahrenskostenhilfe und helfe natürlich auch beim Ausfüllen des dafür erforderlichen Formulars.


Scheidung Online - Unverbindliche Anfrage

Mit Ihren Angaben erstellen wir völlig kostenlos und unverbindlich einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages und ermitteln die voraussichtlichen Scheidungskosten für Sie.

Erst nachdem Sie die Unterlagen von uns per Post erhalten haben, entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Scheidung beauftragen möchten oder nicht.

Mit dem Abschicken dieses Formulars verpflichten Sie sich zu nichts.


Persönliche Daten der Eheleute

1. Ehefrau
2. Ehemann

Angaben zur Trennung

Angaben zur Heirat

Angaben zu Kindern

Monatliches Nettoeinkommen?

Kreditraten pro Monat (ausgenommen Immobilien)

Ehevertrag / notarielle Scheidungsfolgevereinbarung?

Kontaktmöglichkeit für eventuelle Rückfragen

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